Geschlossen
Architektur & Bauplanung
Vermessungsbüro Meyer und Fischer
Thilo Fischer
Im Rauhen See 1 · 64846 Groß-Zimmern
Meyer und Fischer – Ihr Vermessungsbüro für präzise Lösungen im Rhein-Main-Gebiet
Ob Bauvorhaben, Grundstücksteilung oder Bestandsaufmaß – das Vermessungsbüro Meyer und Fischer mit Sitz in Groß-Zimmern bietet Ihnen verlässliche Vermessungsdienstleistungen durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Mit langjähriger Erfahrung und modernster Technik sind wir der richtige Ansprechpartner für private Bauherren, Architekten, Kommunen und Bauträger. Unsere Leistungen umfassen Katastervermessung, Bauvermessung, Bestandsvermessung, Lagepläne zum Bauantrag sowie ingenieurtechnische Vermessung. Vertrauen Sie auf Präzision, Zuverlässigkeit und umfassende Beratung – vom ersten Gespräch bis zur fertigen Planungsgrundlage.
👉 Jetzt Kontakt aufnehmen und professionell vermessen lassen
Häufige Fragen
Welche Vermessungsleistungen bietet Heinen und Fischer an?
Wir bieten alle gängigen Vermessungsleistungen an: Bauvermessung, Katastervermessung, Bestandsvermessung, Lagepläne für Bauanträge sowie ingenieurtechnische Vermessungen und GPS-Aufnahmen.
Wann benötige ich eine Katastervermessung?
Eine Katastervermessung ist notwendig, wenn Grundstücke neu gebildet, geteilt oder Grenzfeststellungen vorgenommen werden sollen. Sie ist oft Voraussetzung für einen notariellen Grundstücksverkauf oder eine Bebauung.
Wie lange dauert eine amtliche Vermessung?
Die Dauer hängt vom Umfang der Vermessung und der Bearbeitungszeit des zuständigen Katasteramts ab. In der Regel sollte man mit 4–8 Wochen bis zur Eintragung rechnen.
Was kostet eine Vermessung durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure?
Die Kosten richten sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sowie der Vermessungsgebührenordnung. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot auf Anfrage.
Warum ist ein Lageplan zum Bauantrag so wichtig?
Ein amtlicher Lageplan zeigt die genaue Lage des geplanten Bauvorhabens im Verhältnis zu den Grundstücksgrenzen und ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Baugenehmigung.
Bewertungen auf Google
Eine Auswahl aus 4 Bewertungen.
„Dieses Vermessungsbüro ist 150% zu empfehlen. Hier die Eckdaten: - Angebot am 4.2.26 erhalten - Beauftragung erfolgte am 9.2.26 (nach Vergleich mit alternativen Angeboten) - Durchführung der Vermessung am 11.2.26 Die Kommunikation war immer einfach, freundlich und zielführend. Ein zuverlässiger TOP-Anbieter für…"
vor einem Monat
„Alles wurde planmäßig und sehr gut ausgeführt."
vor 8 Monaten
vor 2 Wochen